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© Cornelia Natterer 2006
Erst seit 1993 gibt es durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Möglichkeit zur "Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie". Es ist hiermit ein neuer Berufszweig für Menschen ohne psychologische Grundausbildung entstanden, ein Beruf mit Zukunft.

Der Begriff Psychotherapie kommt aus dem Griechischen und bedeutet Seelenbegleitung. Psychotherapie ist somit eine seelische Heilmethode, die vor allem durch die mitmenschliche Begegnung getragen wird.

Damit in einer Praxis selbständig therapeutisch gearbeitet werden kann, wird eine Heilerlaubnis benötigt. Um diese zu erhalten, kann beim Gesundheitsamt eine Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird die Heilerlaubnis ausgestellt. Sie berechtigt zur Führung der Berufbezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie". Diese Heilerlaubnis ist eingeschränkt auf psychotherapeutische Verfahren.

Die Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren ist
nicht zur Prüfungszulassung erforderlich, wird jedoch für die Anmeldung einer Praxis beim Gesundheitsamt zusätzlich zur Heilerlaubnis benötigt.

Der Heilpraktiker ist nur in Deutschland anerkannt. Eine Berufsausübung ist deshalb auch nur in Deutschland möglich.